Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Sag, war das nicht ziemlich umständlich den alten
Farbfernseher in den Biergarten zu schleppen? Und wieder zurück, denke
ich, zum einscannen?
Fragend, zweifelnd
H aus D – pst, weiterhin F
Lieber H.
Es handelte sich nicht um einen
Farbfernseher. Vielmehr trug ich mein altes Schwerlastregal mit den
Letraset-Rasterfolien in den Biergarten. Ging ganz gut, habe aber noch
immer leichte Rückenschmerzen.
Beste Grüße
P aus M, immer noch M
Lieber P.
Letraset, ist das Gerubbel nicht
voll 70er? ab 90 gabs doch Photoshop …
Ok Bin ja
nicht aus der Branche, hab gehört Mangakas rastern auch heute gerne
H wieder in D.