Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Ja, Aktzeichnen hätte uns noch gefehlt! 🙂 Das geht erst wieder, wenn die Pandemie sich in saubere Aerosole aufgelöst hat. Aber der nackte Ringelhase entschädigt für alles!
Danke. lieber Panne. So wie Gott ihn geschaffen hat und er war auch sehr freizügig. Wir hatten Spaß ! 🙂