Hinweispflicht zu Cookies
			Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers 
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern. 
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie 
WordPress Plugin Entwicklung von  
		 
		
 		
Sieht fantastisch aus.
Warum müsst Ihr
bloß alle soweit weg wohnen?
Viele Grüße
Ulli