Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Unten links ist meine! Ja!
vielen vielen
Dank! Ich hab mich so gefreut! Und Euch Lotte und Ari noch einen super
Urlaub und bis – wir laufen uns ja eh mal über den Weg in D, haben wir ja
schon erkannt 😉
Und Frank – Theremine solls ja auch in RD
geben? Oder ?
H aus D
Ich hatte mich schon auf die Karte mit dem Krokodil
gefreut und:
Bingo!
Gruß
Ulli