Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
das ist eine tolle Idee, liebe malika. da macht das learning ole. vlg eva
Danke liebe Eva,
der Mehrwert ist, dass ich dabei auch die Vokabeln lerne & beim nächsten Spanien-Urlaub – hoffentlich kommenden Sommer – im Gemüseladen beim Namen nennen kann, was ich dort einkaufen möchte.
Wünsche Dir einen verspäteten schönen Nikolaus
*Malika*