Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Mein Puls:
Schlägt höher, wenn ich das
sehe. Well done!
Darf ich dieses Filmchen zum Anlass nehmen und
Dich weiterempfehlen? Gestern noch saß ich in einem Kunden-Workshop und
die Idee von ähnlich gestalteten Filmen kam auf. Wenn Du magst, nenn ich
mal Deinen Namen.
Liebe Grüße,
Panne
Danke sehr, mach ruhig.
Der, dessen Name
genannt werden darf.