Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Lieber Christoph,
das ist eine sehr schöne Rede! Ich hatte dir vorhin eine E-mail schicken wollen und auch das Frank-und-POLO-Foto angehängt, das ich an alle verschickt hatte. Jedoch kamen die Mails wohl nicht an, es gab eine Mecker-Meldung von Google, wo meine sorgfältig verfasste Post für Spam befunden und frecherweise nicht zugestellt wurde. Das tut mir leid. Nun schicke ich dir auf diesem Weg liebe Grüße und gute Wünsche.
Lotte
Danke, liebe Lotte!